AGB - Betreuung - DogService Regensburg

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AGBs - Betreuung
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen von DogService Regensburg -
© Rebecca Kleinschmidt * Prüfeninger Str. 72 c * 93049 Regensburg * 0160-88 30 333
dogservice-regensburg@online.de
 
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DogService Regensburg (nachfolgend DSR) gelten bei jeder Leistung. Änderungen bedürfen der Schriftform.
DogService Regensburg, Inh. Rebecca Kleinschmidt, nimmt die Daten des Hundehalters / Eigentümers (nachfolgend HH) in eine Datenbank auf. Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine anderweitige Weitergabe erfolgt nicht. Der Hundehalter / Eigentümer erklärt sich einverstanden, dass die im „Anmeldebogen“ ermittelten Informationen gespeichert werden.
Während der Betreuung bleibt der Hundehalter (nachfolgend HH) Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt DSR keine Haftung. Richtet der Hund Schäden an (z.B. an Polstermöbel), so haftet hierfür der HH. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der HH.

 
2. Anmeldung
Vor der ersten Buchung ist die Anmeldung vollständig auszufüllen sowie zu unterschreiben. Ohne eine vollständig ausgefüllte Anmeldung sind keine Leistungen möglich.
Die Angaben bei der Anmeldung müssen wahrheitsgetreu sein. Informationen über Angst oder Aggression sind DSR mitzuteilen. Auch akute und / oder chronische Krankheiten sowie Futterunverträglichkeiten sind DSR vor der ersten Leistung mitzuteilen.

 
3. Voraussetzungen
DSR nimmt nur sozialverträgliche Rüden und Hündinnen in die Spaziergangsgruppe auf. Hunde, die sich nicht mit ihren Artgenossen verstehen, können nur bedingt betreut werden.
Einzelspaziergänge mit unverträglichen Hunden sind nur am Morgen / am Abend sowie nach Absprache möglich.
Ihr Hund muss haftpflichtversichert sein. Als Nachweis legen Sie bitte unaufgefordert eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung Ihrer Anmeldung bei.

 
4. Verbindlichkeiten
Tages- und Halbtagesbetreuungen werden unverbindlich nach Absprache vereinbart. Bitte vereinbaren Sie, wenn möglich, Termine immer mindestens 24 Stunden vor der Betreuungszeit. Nach Absprache kann der Hund unter Umständen auch von Zuhause abgeholt werden,
grundsätzlich wird der Hund aber zum vereinbarten Treffpunkt gebracht und wieder abgeholt.
Urlaubsbetreuungen sind verbindlich. Eine Anmeldung muss schriftlich per E-Mail / Post / Fax geschehen. Bei Neukunden muss neben der Anmeldung zur Urlaubsbetreuung die Anmeldung geschickt werden.
Für den Fall, dass der Hund nicht binnen drei Tagen nach dem Endtermin der Betreuungszeit abgeholt wird bzw. der Hundehalter wieder seinen Hund entgegen nimmt, ist DSR berechtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen. Sollten DSR durch die Nichtabholung des Hundes weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten allein der HH.

 
5. Aufsicht
DSR versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zuhalten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. DSR versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen.
Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet DSR nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. DSR verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.).

 
6. Haftung
Richtet der Hund bei Personen von DSR oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter / Eigentümer. Nach dem Kennenlerngespräch händigen Sie mir, wenn erforderlich, Ihren Wohnungsschlüssel aus. Ich verpflichte mich, den Schlüssel an keine unbefugte Person auszuhändigen. Ich verpflichte mich, die Räumlichkeiten mit Sorgfalt zu begehen und auf das Inventar Acht zu geben. Es wird keine Haftung für irgendwelche Schäden, Diebstahl in der Wohnung des Hundeshalters / Eigentümers oder Verlieren des Schlüssels übernommen.
Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der HH haftet für die von sich und seinem / ihrem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn auf Veranlassung von DSR gehandelt wird. Dies gilt auch für alle weiteren Hunde, die von Teilnehmern / Teilnehmerinnen oder Begleitpersonen mitgebracht werden. Eine Haftung von DSR wird in allen Fällen ausgeschlossen. Soweit der HH durch DSR aufgefordert wird, den Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der HH allein die Verantwortung hierfür.

 
7. Gesundheit und Vorsorge
Der HH verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Über Krankheiten muss DSR wahrheitsgemäß informiert werden.
Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses (Daten sowie letzte Impfung) sind ohne Aufforderung der Anmeldung beizufügen.
Läufige Hündinnen können die Leistungen von DSR nach Absprache nutzen.
Sollte DSR während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der HH bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der HH. Der HH wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann DSR auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem HH handeln.

 
8. Preise und Zahlung
Folgende Preise gelten für DSR: siehe aktuelle Preisliste
 
Gruppenspaziergang, einzeln:   
Einzelspaziergang, 60 Minuten:    
Tagesbetreuung:    
Holen / Bringen:    
Monatspauschale 5-Tage-Woche für Gruppenspaziergang:    
Monatspauschale 5-Tage-Woche für Tagesbetreuung:    
 
Preis nach Absprache möglich.
 
Alle Leistungen sind in Voraus zu zahlen per Überweisung oder in bar. Spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von DSR. Monatspauschalen sind jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 10. eines jeden Monats, zu zahlen. DSR verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren.
 
10-er Karten verlieren nach Nichtinanspruchnahme von 6 Monaten ihre Gültigkeit ( gilt ab Kaufdatum)

 
 
9. Stornierung / Kündigung
           
9.1 Urlaubsbetreuung
Bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Betreuungsleistung sind folgende Beträge fällig:
Bis 14 Tage vor Betreuungszeit: 30%
Bis 7 Tage vor Betreuungszeit: 50%
7 Tage – 2 Tage vor Betreuungszeit: 70%
weniger als 2 Tage: 90%
     
9.2 Tagesbetreuung                                                                                                                                                    
Absage bis 8.00 Uhr am Vortag (24 h)  via schriftlich oder fernmündlich (Whatsapp, SMS, Telefon) .
     Sagt ein   Kunde nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, gleich aus welchen Gründen er   die Betreuung nicht wahrnehmen kann, wird die Betreuung voll berechnet.                                                 
Die Monatspauschale sowie fortlaufende Leistungen haben eine Vertragslaufzeit von 6 Monaten und können innerhalb einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Erhält DSR keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate. Es gilt das Datum der Anmeldung.

 
10. Sonstiges
DSR behält sich vor 25 Tage im Jahr Urlaub zu machen. Der Inhalt von Informations- und Ausbildungsunterlagen sowie auf der Homepage von DSR veröffentlichtes Text- und Bildmaterial darf nicht zu privaten oder kommerziellen Zwecken
kopiert, verbreitet, verändert, eingesetzt, in Datenbeständen abgespeichert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Hierzu ist die schriftliche Genehmigung von DSR erforderlich.
Das in den jeweiligen Unterrichts- und Beratungsstunden / Hundebetreuung erstelltes Bild- und Filmmaterial ist Eigentum von DSR und wird zu Unterrichtszwecken / Dokumentation verwendet. Vervielfältigungen, Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte wird hiermit ausdrücklich untersagt. Darüber hinaus besteht seitens des HH keinerlei Anspruch auf das in den Unterrichts- und Beratungsstunden erstellte Bild- und Filmmaterial.
 
Der Hundehalter versichert DSR alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
 
Gerichtsstand ist Regensburg.
 
Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
 
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